Kontorkraft Erstgespräch

Datenschutz, Freigabe und Nachvollziehbarkeit

Die ehrliche Fassung — einschließlich der Stelle, an der Daten die EU verlassen.

Datenschutz ist bei diesem Produkt keine Fußnote, sondern der erste Einwand jedes Prüfers. Deshalb steht hier die vollständige Fassung, einschließlich der Stelle, die andere Anbieter gern weglassen.

Wer ist was

Sie sind Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Wir werden ausschließlich weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO tätig und schließen vor Betriebsaufnahme einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Ihnen. Anthropic wird dabei als Unterauftragsverarbeiter tätig.

Wo Ihre Dokumente liegen — und was an Anthropic geht

Ihre Dokumente und Arbeitsdaten liegen auf der Maschine, auf der die Kontorkraft läuft: die Appliance, die bei Ihnen steht. Für die eigentliche KI-Analyse übermittelt die Kontorkraft Inhalte an die Sprachmodelle von Anthropic Ireland, Limited — Vertragspartner für Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum, technische Verarbeitung durch die Muttergesellschaft Anthropic PBC in San Francisco.

Grundlage ist das Data Processing Addendum von Anthropic, das Bestandteil der Commercial Terms of Service ist und die EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914, Module 2 und 3) einschließlich UK- und Schweiz-Addendum einbezieht. Die Übermittlung in die USA ist damit nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO abgesichert.

Zwei Punkte, die dazugehören: Ein Training auf Ihren Inhalten ist vertraglich ausgeschlossen, und Anthropic löscht Ein- und Ausgaben standardmäßig innerhalb von 30 Tagen. Übermittelt wird jeweils nur, was der konkrete Arbeitsschritt braucht.

Weitere Unterauftragsverarbeiter

Für den Betrieb der Kontorkraft setzen wir über Anthropic hinaus keine eigenen Unterauftragsverarbeiter ein. Anthropic selbst nimmt für den Betrieb seiner Dienste Unterauftragsverarbeiter in Anspruch, im Wesentlichen Cloud-Infrastruktur; die jeweils aktuelle Liste steht unter trust.anthropic.com/subprocessors. Änderungen werden uns vorab mitgeteilt, und wir informieren Sie entsprechend.

Menschliche Freigabe

Was die Kontorkraft kann, bestimmen Menschen in Ihrem Betrieb, und zwar an mehreren Stellen:

  • Fähigkeiten. Einen neuen Ablauf baut die Kontorkraft im Gespräch mit einem Administrator. Er gilt erst nach einem Prüflauf und der Freigabe durch diesen Administrator. Jede spätere Änderung macht wieder einen Entwurf daraus.
  • Zugangsdaten. Die Kontorkraft benutzt sie, sieht sie aber nie. Jeder Zugang gilt nur für Adressen, die ein Mensch bestätigt hat, und neue API-Schlüssel erlauben zunächst nur Lesen.
  • Aufträge per E-Mail oder Teams nimmt sie nur von Personen an, die ein Administrator hinterlegt hat. Ihre Antwort geht nur an den Absender.
  • Im persönlichen Postfach einer Person legt sie Antworten ausschließlich als Entwurf ab. Abschicken tut die Person selbst.
  • Zeitpläne halten beim ersten Fehler an und laufen erst weiter, wenn ein Mensch sie freigibt.

Wer was einrichten, anweisen oder nur lesen darf, regeln vier Rollen: Administrator, Vorgesetzte, Freigeber und Leser.

Mitteilungen aufs Handy

Schaltet eine Person Mitteilungen auf ihrem Gerät ein, läuft jede Mitteilung über den Push-Dienst des Browserherstellers, also Google, Apple, Mozilla oder Microsoft. Einen anderen Weg zum gesperrten Handy gibt es nicht. Der Inhalt ist für das Gerät verschlüsselt, der Push-Dienst sieht nur, dass und wann etwas zugestellt wird. Auf dem Sperrbildschirm erscheinen der Titel und ein kurzer Anriss. Wer nicht einschaltet, sieht Meldungen nur in der Übersicht der Kontorkraft.

Protokoll

Jeder Lauf wird protokolliert: wann er lief, in wessen Auftrag, was dabei herauskam und was er gekostet hat. Das Protokoll ist die Grundlage des Monatsberichts und zugleich das, was Sie einer Prüfung vorlegen können.

Bei Vertragsende

Sie erhalten Konfigurationen, Protokolle und Auswertungen als Export. Daten auf Ihrer eigenen Maschine bleiben unberührt und in Ihrer Hand. Kopien, die sich bei uns befinden — etwa in Protokollen zur Fehlersuche — löschen wir binnen 30 Tagen nach Ihrer schriftlichen Bestätigung.

Für besonders sensible Vorgänge

Für einzelne Vorgänge lässt sich prüfen, ob sie mit einem Sprachmodell laufen können, das auf der Maschine selbst arbeitet. Die Inhalte verlassen die Maschine dann nicht, die Fähigkeiten eines solchen Modells sind allerdings deutlich begrenzter. Das ist kein Bestandteil der Kontorkraft, wie sie heute ausgeliefert wird. Sprechen Sie uns an, wenn das für Sie in Frage kommt.

Häufige Fragen

Bleiben unsere Daten in der EU?

Ihre Dokumente und Arbeitsdaten: ja. Sie liegen auf der Maschine, auf der die Kontorkraft läuft — die Appliance, die bei Ihnen steht. Für die KI-Analyse übermittelt sie Inhalte an die Sprachmodelle von Anthropic; diese Analyse ist nicht auf die EU beschränkt und wird über einen Auftragsverarbeitungsvertrag abgesichert.

Läuft auch die KI-Analyse in der EU?

Nein, und der Unterschied ist wichtig. Vertragspartner für Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum ist Anthropic Ireland, Limited; die technische Verarbeitung erfolgt durch die Muttergesellschaft Anthropic PBC in den USA. Abgesichert ist das über das Data Processing Addendum von Anthropic samt EU-Standardvertragsklauseln, Module 2 und 3. Muss die Analyse zwingend innerhalb der EU stattfinden, geht das nur über AWS Bedrock oder Google Cloud Vertex AI — dann ist der jeweilige Cloud-Anbieter der Unterauftragsverarbeiter. Das ist nicht Teil des Standardpakets; sprechen Sie uns an, wenn Ihr Fall das erfordert.

Werden unsere Daten zum Training verwendet?

Nein. Eine Verwendung Ihrer Inhalte zum Training der Modelle ist vertraglich ausgeschlossen. Anthropic löscht Ein- und Ausgaben standardmäßig innerhalb von 30 Tagen.

Was schließen wir vertraglich mit Ihnen?

Vor Aufnahme des Betriebs schließen wir mit Ihnen einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Sie sind der Verantwortliche, wir werden ausschließlich weisungsgebunden tätig. Der Vertrag legt Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien betroffener Personen und die technischen und organisatorischen Maßnahmen fest.

Erstgespräch vereinbaren

Erzählen Sie uns, welcher Vorgang bei Ihnen liegen bleibt. Sie bekommen innerhalb von 24 Stunden eine erste ehrliche Einschätzung — auch dann, wenn sie lautet, dass es sich für Sie nicht lohnt.

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